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Jugendschutzgesetz

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Jugendschutzgesetz

Beitragvon Gerrit » 01.12.2010, 18:24

Neues Jugendschutzgesetz sorgt für Aufregung

Blog- und Websitenbetreiber kündigen das Aus ihrer Publikationen an
Am 1.Januar 2011 wird in Deutschland ein neues Jugendmedienschutz-Gesetz in Kraft treten, welches vorsieht Online-Inhalte (Webseiten, Blogs, Foren, etc.) mit einer Sendezeitbeschränkung und Altersfreigabe zu versehen. Die Klassifizierung einer Website - oder einzelner Inhalte - kann vom Webseiten-Betreiber freiwillig getroffen werden. Webseiten, die keinerlei jugendgefährdenden Inhalte (ob in Bild-, Ton- oder Schriftform) bereitstellen, müssen diesem demnach nicht nachkommen.

Dies gilt nur für Seiten, deren Content für jeden User unter 12 Jahren geeignet ist. Für viele Filmwebseiten wird dies zweifelsohne problematisch, denn Inahlte ab 16 Jahren müssen dann mit technischen Schutzvorrichtungen oder Sendezeitbeschränkungen versehen werden. Theoretishc gilt dies bereits für eine Filmbesprechung eines aktuellen Actionfilms, die zudem mit weiteren Medien-Inhalten (Trailer, Filmbilder, etc.) versehen ist.

Zitat (FSM.de):
Eine Pflicht zum Handeln besteht in der Regel also nur dann, wenn Inhalte „ab 16 Jahren“ oder „ab 18 Jahren“ angeboten werden.

Hier hat der Anbieter die Möglichkeit, einen Weg des § 5 Abs. 5 JMStV-2011 zu wählen:

* die Nutzung von Sendezeitbegrenzungen oder
* Wahrnehmungserschwerung durch Nutzung technischer Mittel (also z.B. das Programmieren für ein Jugendschutzprogramm durch die Kennzeichnung mit einer Altersstufe)





Somit gilt für Webseiten ein Altersfreigaben-System mit dem Stufen "für alle Altersklassen", "ab 6", "ab 12", "ab 16" und "ab 18". Webseiten-Betreiber werden dazu aufgefordert ihre eigenen Inhalte dementsprechend zu klassifizieren, so dass eine vorab entwickelte Software, die z.B. von Eltern auf dem Heimrechner installiert wird, die Website dem minderjährigen Nachwuchs nicht anzeigen kann. Sollte ein Website-Betreiber aber wider besseren Wissens seinen eigenen Inhalten eine bspw. zu geringe Altersfreigabe verpasst haben, dann kann von den Aufsichtsbehörden ein Bußgeld verhängt werden.

Zitat (FSM.de):
Die Gefahr eines Bußgeldes besteht nur dann, wenn die Altersstufe vorwerfbar falsch gewählt wurde. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn der Anbieter wider besseres Wissen gehandelt hat. Ob ein Bußgeld zu verhängen ist oder nicht, entscheidet die zuständige Aufsichtsbehörde und berücksichtigt dabei die Umstände des Einzelfalls.


Das Kuriose: bis zum heutigen Tage gibt es noch keine Jugendschutzprogramme und Kennzeichnungsstandards, die dieses Gesetz stützen. Hierzu müssen sich erst einmal die verschiedene Institutionen unter dem Dach der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM), der zentralen staatlichen Stelle, einigen. Wann dies geschehen wird, steht wohl noch in den Sternen. Das Gesetz - und somit die gesetzliche Verpflichtung für Webseiten-Betreiber, tritt allerdings bereits in 30 Tagen in Kraft.

Ebenfalls müssen Online-Inhalte einen Jugendschutzbeauftragten anstellen - oder bei weniger als 50 Mitarbeitern - bspw. der Freiwilligen Selbstkontrolle anschließen.

Zitat (InternetWorld.de):
Laut dem Entwurf müssen sämtliche geschäftsmäßigen Anbieter zudem einen Jugendschutzbeauftragten für das Webangebot benennen und diesen auf der Webseite ausweisen. Anbieter mit weniger als 50 Mitarbeitern oder weniger als zehn Millionen Pageimpessions im Monat können dem entgehen, indem sie sich einer Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle anschließen.


Viele Webseiten- und Blog-Betreiber fürchten nun eine Abmahnwelle seitens findiger Rechtsanwälte, weswegen sie das Risiko erst gar nicht eingehen.

Laut der Website InternetWorld.de hat das VZlog, immerhin der offizielle Blog der Studi- und MeinVZ-Netzwerke, bereits angekündigt seinen Dienst zum Ende des Jahres einzustellen. Die Blogs Isotopp, zuendelkind und die Thüringer Blogzentrale wollen diesem folgen.

Webseiten- oder Blogbetreiber sollten sich also bis zum 01.Januar 2011 zumindest juristisch informieren oder gar beraten lassen.



Quelle: http://www.adventure-treff.de/forum/vie ... =1&t=17368


gillt das auch für mein Forum?
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Re: Jugendschutzgesetz

Beitragvon friendly » 01.12.2010, 21:35

Wird bei uns auch diskutiert: http://www.starter-forum.de/stammtisch/ ... 011-a.html (da findet ihr auch einige interessante und wichtige Links!)
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Re: Jugendschutzgesetz

Beitragvon Rüdiger » 01.12.2010, 22:47

Frage dazu: Wie wird die Kennzeichnungspflicht hier für die Foren in D technisch umgesetzt? Als Forenbetreiber kann ich die notwendigen Kennzeichnungen nur per FTP-Zugang einbauen. Bei fremdgehosteten Foren wie diese hier ist ja diese Möglichkeit nicht gegeben.
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Re: Jugendschutzgesetz

Beitragvon morpheus » 02.12.2010, 06:52

da schließe ich mich rüdiger an,meine seite wird wohl dann unter fsk18 fallen (da es bei mir um themen
der weltgeschichte ua. wk2 geht) :(
Gruß
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Re: Jugendschutzgesetz

Beitragvon chris » 02.12.2010, 08:39

warum soll geschichte denn fsk18 sein? lernt man doch auch in der schule ;)
mika wollte das ganze hier noch kommentieren, vorab hab ich mal 2 interessante links für euch

punkt12
http://t3n.de/news/neuer-jmstv-286977/2/

http://www.robertbasic.de/2010/12/jmstv ... nnzeichen/

also erstmal nicht in panik verfallen, wenns tatsächlich so kommt werden wir schon die geeigneten maßnahmen setzen.
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Re: Jugendschutzgesetz

Beitragvon Mika » 02.12.2010, 10:52

Es wird nichts so heiß gegessen, wie es gekocht wird ;) Zurzeit wird das Thema heiss diskutiert und in Kraft getreten ist das Gesetz auch noch nicht. Desweiteren sind noch viele Fragen offen.. von daher muss man erstmal abwarten und schauen..

Also KEINE PANIK bitte ;)

Sobald es etwas Handfestes gibt, werden wir Massnahmen ergreifen! Wie und in welcher Form, wird sich noch zeigen. Aber um den Foren Betrieb muss sich keiner Sorgen machen, okay? :)

Cheers Mika
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Re: Jugendschutzgesetz

Beitragvon morpheus » 02.12.2010, 18:08

hört sich schon einmal etwas beruhigend an mika...danke für das feedback.

chris hat geschrieben:warum soll geschichte denn fsk18 sein? lernt man doch auch in der schule ;)


@chris
da hast du recht,aber man hat schon pferde vor der apotheke kotzen sehen....
zb. gibt es bei mir u.a eine rubrik dekowaffen (alles legal und mit berechtigung)aber wer sagt, dass nicht ein 16jähriger bei mir auf die seite schaut und dadurch animiert wird zum amokläufer zu mutieren.
oder ich habe eine rubrik historische fotoalben usw. (natürlich alles im gesetzl. rahmen was symbole ect. betrifft)
gut möglich dass da ein 14jähriger beim anblick eines soldaten in stalingrad alptraummäßige zustände erleidet und es event. sogar einfluss auf seine geistige weiterentwicklung hat. :roll:
für abmahnanwälte wahrscheinlich ein gefundenes fressen......man kann manchmal gar nicht so blöd denken wie es dann kommen kann.
Gruß
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Re: Jugendschutzgesetz

Beitragvon friendly » 03.12.2010, 00:36

Ich selber bin ja lieber ein bißchen zu vorsichtig!
Ich hatte schon ins Auge gefasst, mein Forum evtl. aufgeben zu müssen, durfte aber feststellen, dass da einiges sehr hoch gekocht wurde.

Mittlerweile sehe ich das um einiges lockerer und lass es einfach mal auf mich zukommen. Hektik machen bringt aktuell niemandem was!

In meinem Thread im Starter-Forum findet ihr weiter so einiges an Links, meine Meinung werd ich auch hier gerne vertreten! Und mit Chris und Mika in Kombi sind wir denke ich ein Team, dem man schon vertrauen kann!

Ich selber spreche da dann primär als Forenbetreiber und weniger als Mitarbeiter von xa-Media.

Stellt gerne Fragen, wenn es welche gibt, ansonsten werden wir hier von Zeit zu Zeit euch auf dem Laufenden halten!
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Re: Jugendschutzgesetz

Beitragvon Dreamer » 04.12.2010, 02:58

Abmahnungen kann es in diesem Fall bei nichtkommerziellen Webseiten nicht geben, da es sich hier um eine reine Ordnungsvorschrift handelt und somit Abmahnungen nur auf Basis des UWG erfolgen können.

Sog. "user generated content" fällt nach herrschender Meinung nicht unter die Kennzeichungspflicht (die eigentlich gar keine ist). Aber das bleibt abzuwarten, da die Novelle sowas von stümperhaft formuliert ist, dass das wohl noch gerichtlich geklärt werden muss.

In der Praxis gibt es erst ab Inhalten analog zu FSK 16 Handlungsbedarf - den gab es aber auch schon vorher, nur wissen das die wenigsten. Sendezeitenmodell, Jugendschutzprogramm, etc., das gibt es alles schon seit langem. Allerdings fanden die Medienwächter dies so gut, dass sie das glatt mal etwas ausgeweitet haben.

Zum JMStV have ich mich auch mal ausgelassen, jedoch warte ich für die Fortsetzung die aktuelle Entwicklung ab. Die Änderung war nämlich auch ursprünglich wesentlich früher angedacht.

http://www.dolcevita-forum.de/24538293n ... tml#p67728

Diejenigen, die jetzt aufschreien, müssen sich entgegenhalten lassen, dass sie sich offensichtlich vorher nicht damit befasst haben. Denn die Änderungen sind eigentlich gar nicht so gravierend. Die Bestimmungen waren vorher schon heftig (und genauso undurchsichtig).

Nur hat sich darum kaum einer gekümmert. Man muss aber sagen, dass das bisher auch kaum überwacht wurde. Die KJM und die jugendschutz.net haben sich bis vor ein, zwei Jahren fast ausschließlich um die schweren Fälle gekümmert. De facto konnte man seinen Internetauftritt also bis FSK 16 ohne besondere technische Vorkehrungen gestalten.

Erst seit einiger Zeit zeichnet sich ab, dass auf einen nach Altersstufen differenzierten Zugang geachtet wird. Die Medienwächter kontrollieren dies nun verstärkt.

Insgesamt ist das Jugendschutz auf einer Insel der Glückseligen. Es bringt nichts, wenn wir Deutschen dies so im Alleingang durchprügeln. Die Jugendlichen wissen schon, wo sie was finden, wenn sie nur wollen. Besonders bescheiden ist das Sendezeitenmodell. Ich hätte nicht gedacht, dass das überhaupt die Novelle überlebt. Nun wird es noch weiter ausgebaut. Da wwerden die Kinder in unserer Zeitzone hübsch behütet, zumindest dem Versuch nach. Aber je weiter man sich von unserer Zeitzone entfernt, desto mehr fallen die zulässigen Sendezeiten in die Tageszeit des jeweiligen Ortes. Mag dies beim Fernsehen noch funktionieren, weil man in fernen Ländern nur mit etwas technischem Aufwand unsere Programme sehen kann, so ist das Internet doch grenzenlos.
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Re: Jugendschutzgesetz

Beitragvon Dreamer » 16.12.2010, 23:56

So, die Novelle wird vorerst nicht in Kraft treten, nachdem NRW dagegen gestimmt hat.

Entwarnung ist das aber nicht, da es der bisherige JMStV auch schon in sich hat.

Warum nun ein Aufschrei durchs Land gegangen ist, bleibt mir sowieso schleierhaft. Wer sich an die alte Regelung gehalten hat, wäre auch mit der geplanten Neuregelung klargekommen.
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